RettDG ND 2007 - skverlag. de Dieses Gesetz regelt den Rettungsdienst als öffentliche Aufgabe und die Zulassung Dritter zum qualifizierten Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes Behinderter, deren Betreuungsbedürftigkeit ausschließlich auf ihre Behinderung zurückzuführen ist
Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes Das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes wurde am 05 07 2022 im Nds Gesetz- und Ministerialblatt veröffentlicht Das Dokument kann im Bereich Veröffentlichungen heruntergeladen werden
Fortbildung - Herzlich willkommen in der DRK-Rettungsschule Darüber hinaus ergibt sich diese Fortbildungsverpflichtung auch aus dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG): "Das im Rettungsdienst eingesetzte Personal muss entsprechend seiner Verwendung nach einheitlichen Maßstäben aus- und fortgebildet sein und regelmäßig fortgebildet werden "
Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz ( NRettDG ) - beck-online Zweiter Teil Rettungsdienst (§§ 2 - 18a) Dritter Teil Qualifizierter Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes (§§ 19 - 29) Vierter Teil Verordnungsermächtigungen und Bußgeldvorschriften (§§ 30 - 31) Fünfter Teil Schlussvorschriften (§§ 32 - 33) [Nicht mehr belegt (redaktionell)]
Aus- und Fortbildung im Rettungsdienst | Johanniter-Akademie Durch zeitgemäßes Ausbildungsmaterial, moderner Ausstattung und optimalen Trainingsmöglichkeiten bieten wir hervorragende Voraussetzungen für die Aus- und Weiterbildung im Rettungsdienst Auszubildende Notfallsanitäterinnen mit VR-Headset
NRettDG,NI - Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz - Gesetze des . . . (1) 1 Der Rettungsdienst hat als medizinische, funktionale und wirtschaftliche Einheit die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen nach Absatz 2 dauerhaft sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag) 2 Die Sicherstellung erfolgt durch den bodengebundenen Rettungsdienst einschließlich der Wasser- und Bergrettung
Sanitäter online - Rettungsdienstgesetz Niedersachsen Rettungsdienst ist die dauerhafte Sicherstellung einer flaechendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevoelkerung mit Leistungen nach medizinische, funktionale und wirtschaftliche Einheit Die Sicherstellung erfolgt durch den bodengebundenen Rettungsdienst, ergaenzt durch Wasseroder Luftrettug dient jeweils zur Unterstuetzung
Drucksache 18 10734 - Landtag Niedersachsen 1Notärztinnen und Notärzte müssen spätestens bis zum 01 01 2025 über die Zusatz-bezeichnung ‚Notfallmedizin‘ oder die Fachkunde ‚Rettungsdienst‘ oder eine von der Ärzte-kammer Niedersachsen anerkannte vergleichbare Qualifikation verfügen
Fortbildung Rezertifizierungen - Vergleichbarkeit zwischen den . . . Ausgangslage im Rettungsdienst: Als Notfallsanitäter habe ich in meinem Bundesland die Pflicht mich 30 Stunden pro Jahr fortzubilden Dieses gibt das Landesrettungsdienstgesetz (NRettDG) und das zuständige Ministerium über den Landesausschuss Rettungsdienst (LARD) bekannt