Auskunft zum Stand des Verfahrens - bei Gericht - JuraForum. de In der Sache ist es m E allerdings in der Tat nicht üblich, dass man ein Gericht um bloße Sachstandsmitteilung zum Verfahren bittet § 406d Abs 1 StPO sieht so eine Mitteilung auch nicht vor
Einstellung nach 154 Abs 1 StPO, an sich klar, aber. . . . . Formell ist § 154 StPO immer eine vorläufige Einstellung "Entgültigkeitscharakter" (im Sinne der Beendigung der Gerichtsanhängigkeit) hat lediglich die gerichtliche Einstellung nach Abs II
Ab wann bei der StA nach dem Stand des Verfahrens nachfragen? Ja womöglich, allerdings wird in dem Brief Bezug auf § 147 I StPO genommen Somit ist wohl Akteneinsicht als Beschuldigter gemeint Somit ist wohl Akteneinsicht als Beschuldigter gemeint